{"id":4269,"date":"2019-06-29T19:27:05","date_gmt":"2019-06-29T17:27:05","guid":{"rendered":"http:\/\/www.gsgrebenstein.net\/wordpress\/?page_id=4269"},"modified":"2020-12-27T15:53:41","modified_gmt":"2020-12-27T14:53:41","slug":"inklusion-an-der-hgs","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/altgsgrebenstein.de\/?page_id=4269","title":{"rendered":"Inklusion an der HGS"},"content":{"rendered":"<p>Seit dem Jahr 2011 ist die Inklusion im Masterplan der Schulentwicklung bundesweit auf der Agenda, denn seit 2009 gilt in Deutschland die UN-Konvention f\u00fcr Behindertenrechte, laut derer kein Kind mit k\u00f6rperlicher oder geistiger Behinderung vom Unterricht der Regelschule ausgeschlossen werden darf.<\/p>\n<p>\u201eInklusion ist eine Entwicklungsaufgabe, die in die st\u00e4ndige Qualit\u00e4tsentwicklung jeder Schule eingebettet ist. Schulen mit einer inklusiven Schulkultur sind bestrebt, alle Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler, die sie aufgenommen haben, bestm\u00f6glich zu f\u00f6rdern, sie bei der Entfaltung ihrer Pers\u00f6nlichkeit zu unterst\u00fctzen und ihnen dadurch die aktive und gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft zu erm\u00f6glichen.\u201c<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a><\/p>\n<p>Auch an der Heinrich-Grupe-Schule werden Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler, die in unterschiedlichen Bereichen eine st\u00e4rkere Unterst\u00fctzung brauchen, in den Schulalltag der Regelschule eingebunden und k\u00f6nnen so in ihrem seit dem Kindergarten gewohnten sozialen Umfeld bleiben. F\u00fcr jedes inklusiv beschulte Kind gibt es einen individuellen F\u00f6rderplan, der regelm\u00e4\u00dfig mit allen Beteiligten besprochen wird. Alle zwei Jahre tritt ein F\u00f6rderausschuss zusammen, dessen Aufgabe die \u00dcberpr\u00fcfung des Anspruchs auf sonderp\u00e4dagogische F\u00f6rderung ist.<\/p>\n<p>Die inklusive Beschulung ist festgelegt in der \u201eVerordnung \u00fcber Unterricht, Erziehung und sonderp\u00e4dagogische F\u00f6rderung von Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fclern mit Beeintr\u00e4chtigungen oder Behinderungen\u201c (VOSB), in der auch die einzelnen F\u00f6rderschwerpunkte beschrieben werden.<\/p>\n<p>Inklusion gelingt nur im offenen Umgang mit der Thematik, durch Wissen und Transparenz. Deshalb sollen an dieser Stelle die einzelnen F\u00f6rderschwerpunkte auf der Basis der VOSB kurz dargestellt werden.<\/p>\n<p><strong>F\u00f6rderschwerpunkte<\/strong><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>Im <strong>F\u00f6rderschwerpunkt<\/strong> <strong>Sprachheilf\u00f6rderung<\/strong> werden Unterricht und Erziehung auf sprachheilp\u00e4dagogischer Grundlage so gestaltet, dass schweren Sprachbeeintr\u00e4chtigungen und ihren Auswirkungen begegnet werden kann.<\/li>\n<li>Im <strong>F\u00f6rderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung<\/strong> werden Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler gef\u00f6rdert, deren emotionale und soziale M\u00f6glichkeiten noch weiterzuentwickeln sind, wenn alle vorbeugenden oder intervenierenden Ma\u00dfnahmen der allgemeinen Schule nicht in dem Ma\u00dfe greifen, dass eine Beeintr\u00e4chtigung und Selbst- sowie Fremdgef\u00e4hrdung vermieden werden k\u00f6nnen.<\/li>\n<li>Im <strong>F\u00f6rderschwerpunkt k\u00f6rperliche und motorische Entwicklung <\/strong>werden Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler gef\u00f6rdert, die wegen einer Sch\u00e4digung des St\u00fctz- und Bewegungssystems, einer anderen organischen Sch\u00e4digung oder einer chronischen Krankheit so in ihren Bewegungs- und Verhaltensm\u00f6glichkeiten sowie im Lernen beeintr\u00e4chtigt sind, dass die Selbstverwirklichung in sozialer Interaktion erschwert ist.<\/li>\n<li>Im <strong>F\u00f6rderschwerpunkt Sehen<\/strong> werden sehbehinderte Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler gef\u00f6rdert, deren Sehverm\u00f6gen in der Regel auf ein Drittel bis ein Zwanzigstel der Norm reduziert ist oder deren Lernm\u00f6glichkeiten aufgrund einer Verarbeitungsst\u00f6rung der visuellen Reize beeintr\u00e4chtigt sind und die aus diesen Gr\u00fcnden besonderer Hilfen bed\u00fcrfen, sowie blinde Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler, die \u00fcber kein Sehverm\u00f6gen verf\u00fcgen oder darin so stark beeintr\u00e4chtigt sind, dass sie sich auch nach optischer Korrektur inihren Lebensbez\u00fcgen wie blinde Menschen verhalten.<\/li>\n<li>Im <strong>F\u00f6rderschwerpunkt<\/strong> <strong>H\u00f6ren<\/strong> werden Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler gef\u00f6rdert, deren Lernm\u00f6glichkeiten und Sprachentwicklung aufgrund eines peripheren H\u00f6rverlustes beeintr\u00e4chtigt sind und die unterschiedlicher Wege der Kommunikation bed\u00fcrfen.<\/li>\n<li>Im <strong>F\u00f6rderschwerpunkt kranke Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler<\/strong> werden Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler mit Zustimmung der behandelnden \u00c4rztinnen und \u00c4rzte gef\u00f6rdert, die in eine Klinik oder eine \u00e4hnliche Einrichtung station\u00e4r oder teilstation\u00e4r aufgenommen werden und daher am Besuch ihrer allgemeinen Schule gehindert sind.<\/li>\n<li>Im <strong>F\u00f6rderschwerpunkt<\/strong> <strong>Lernen<\/strong> werden Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler unterrichtet, die die Lernziele der allgemeinen Schule nicht erreichen werden. Sie werden nach einem eigenen Bildungsgang unterrichtet. Der Bildungsgang schlie\u00dft mit dem Berufsorientierten Abschluss als Vorbereitung auf die Berufs- und Arbeitswelt ab, soweit nicht der \u00dcbergang in den Bildungsgang einer allgemeinen Schule m\u00f6glich ist.<\/li>\n<li>Im <strong>F\u00f6rderschwerpunkt geistige Entwicklung<\/strong> werden Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler mit einer umfassenden, schweren und lang andauernden Lernbeeintr\u00e4chtigung unterrichtet. Unterricht und Erziehung in diesem Bildungsgang ber\u00fccksichtigen die individuelle Lernausgangslage in besonders starkem Ma\u00dfe. Im F\u00f6rderschwerpunkt geistige Entwicklung werden Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler nach eigenen Richtlinien f\u00fcr diesen F\u00f6rderschwerpunkt unterrichtet. <a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>An der HGS werden derzeit Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler in den F\u00f6rderschwerpunkten k\u00f6rperliche und motorische Entwicklung, H\u00f6ren, Lernen, geistige Entwicklung und emotional-soziale Entwicklung gemeinsam mit ihren Klassenkameradinnen und Klassenkameraden in allen drei Bildungsg\u00e4ngen beschult. Je nach F\u00f6rderschwerpunkt findet die Beschulung zielgleich mit den Anderen gem\u00e4\u00df des Lehrplanes des jeweiligen Bildungsganges statt oder aber die inklusive Beschulung wird zieldifferent auf der Basis des Lehrplanes f\u00fcr den F\u00f6rderschwerpunkt durchgef\u00fchrt.<\/p>\n<p>Der Unterricht erfolgt f\u00fcr alle Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler in ihren fest zugeordneten Klassen. Die Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler (und nat\u00fcrlich auch die Lehrkr\u00e4fte) werden unterst\u00fctzt von einer der Schule zugeordneten F\u00f6rderschullehrkraft des Beratungs- und F\u00f6rderzentrums. In unserem Fall ist dies die K\u00e4the-Kollwitz-Schule in Hofgeismar, von wo die F\u00f6rderschullehrkr\u00e4fte an die inklusiv arbeitenden Schulen (38 Grundschulen und vier Gesamtschulen) in einen Teil des Landkreises Kassel entsandt werden.<\/p>\n<p>Die inklusive Beschulung steckt nach wie vor in den Kinderschuhen, doch l\u00e4sst sich an der HGS sagen, dass alle Beteiligten \u2013 Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler, Eltern und eine \u00fcberaus engagierte und interessierte Lehrerschaft dazu betragen, professioneller zu werden und Inklusion gelingen zu lassen. Denn letztendlich bedarf Inklusion einer Ver\u00e4nderung der Haltung. Es geht in der Schule nicht mehr nur darum, wie Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler einer bestimmten Norm entsprechen und den Anforderungen eines bestimmten Bildungsganges gerecht werden, sondern es geht darum, Rahmenbedingungen zu schaffen, die ALLEN Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fclern ein erfolgreiches Lernen nach ihren individuellen Voraussetzungen erm\u00f6glichen.<\/p>\n<p>Stefanie Kurzenknabe<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> https:\/\/kultusministerium.hessen.de\/schule\/individuelle-foerderung\/inklusion<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> <a href=\"https:\/\/kultusministerium.hessen.de\/schule\/schulrecht\/individuellesonderpaedagogische-foerderung\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/kultusministerium.hessen.de\/schule\/schulrecht\/individuellesonderpaedagogische-foerderung<\/a> (link zur VOSB)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Seit dem Jahr 2011 ist die Inklusion im Masterplan der Schulentwicklung bundesweit auf der Agenda, denn seit 2009 gilt in Deutschland die UN-Konvention f\u00fcr Behindertenrechte, laut derer kein Kind mit k\u00f6rperlicher oder geistiger Behinderung vom Unterricht der Regelschule ausgeschlossen werden darf. \u201eInklusion ist eine Entwicklungsaufgabe, die in die st\u00e4ndige Qualit\u00e4tsentwicklung jeder Schule eingebettet ist. 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